Gesetzliche Gewährleistung

Verbraucherinnen und Verbraucher haben beim Kauf von Waren gesetzliche Gewährleistungsrechte.

Bei gebrauchten Waren kann die Verjährungsfrist für gesetzliche Mängelansprüche auf ein Jahr ab Ablieferung der Ware verkürzt werden, sofern der Verbraucher vor Vertragsschluss ausdrücklich hierüber informiert wird und die Verkürzung gesondert vereinbart wird.

Eine eventuell bestehende Herstellergarantie gilt unabhängig von den gesetzlichen Gewährleistungsrechten und schränkt diese nicht ein.